2. November 2019

Rassistische Polizeigewalt: Wilson A gegen die Polizei

++++ Verhandlung abgesagt ++++

Die Dinge überschlagen sich, soeben haben wir von Bruno Steiner, dem Anwalt von Wilson A., die folgende Mail erhalten: „Die Verhandlung vom nächsten Montag ist abgesagt“.

Der Grund: Bruno Steiner hat gegen den vorsitzenden Richter einen Antrag auf Befangenheit gestellt. Davor hatte Bruno Steiner die Berufung gegen zwei der Beschuldigten, B und I, zurückgezogen, um das Verfahren auf den einsatzleitenden Z zu beschränken. Zudem hat Bruno Steiner beim verfahrensleitenden Vorsitzenden beantragt, die beiden bisherigen Beschuldigten, B und I, als Zeugen vorzuladen. Infolge des Rückzugs der Berufung können Beschuldigte als Zeugen befragt werden, als solche sind sie zur Wahrheit verpflichtet und können eine Antwort nicht verweigern. Damit ist absehbar, das wird die Verhandlung neue Dimensionen erhalten wird.

Der vorsitzende Richter lehnte diesen Antrag jedoch ab, mit der Begründung, aufgrund der bisherigen Beweislage dränge sich eine solche Befragung nicht auf. Dies zeigt, dass der Vorsitzende bereits eine feste Meinung über das Beweisergebnis hat oder haben muss. Daher hat Bruno Steiner kürzlich den Ausstand des vorsitzenden Richters wegen Befangenheit. Zudem hat er Beweisanträge den beiden Zeugen zukommen lassen, die nicht mehr Teil des Verfahrens sind, was Steiner als Verletzung des Amtsgeheimnisses interpretiert.

Durch die Akzentverschiebung auf Z. bekommt die Geschichte eine neue Brisanz. Wir werden Euch wieder informieren.

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Solidarität mit Wilson A - Racial Profiling und rassistische Polizeigewalt bekämpfen.

Am xxxxx Uhr begleiten wir Wilson A. zum Obergericht.

Wilson A. wurde vor zehn Jahren zum Opfer rassistischer Polizeigewalt. Am 18. April 2018 fällte das Bezirksgericht Zürich endlich ein Urteil: Freispruch für die drei Polizeibeamten/-innen. Ein enttäuschendes Urteil, das zudem erst nach langwierigen juristischen Auseinandersetzungen zustande kam, wollte doch die Staatsanwaltschaft das Verfahren trotz klarer Beweislage zuvor zwei Mal einstellen. Der Rechtsanwalt von Wilson A. hat Berufung gegen das Urteil einlegt.

Nun wird der Fall vor dem Zürcher Obergericht verhandelt.

Wir zeigen uns solidarisch mit Wilson und begleiten ihn zum Obergericht. Zusammen kämpfen wir gegen diese Form von struktureller Gewalt und gegen institutionellen Rassismus.

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